Präventions- und Handlungskonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
Inhaltsübersicht
- 1. Einleitung
- 2. Ausgangssituation
- 3. Positionierung
- 4. Schutz und Risiken
- 5. Verhaltensregeln
- 6. Vertrauenspersonen
- 7. Feedback- und Beschwerdeverfahren
- 8. Verfahren bei Vermutung, Verdacht und Vorfall
- 9. Handlungsleitlinien
- 10. Verantwortliches Handeln und Prävention
- 11. Schlussbemerkung
- Anlage A – Leitlinien zum Vorgehen im Verdachtsfall
- Anlage B – Dokumentationshilfe
1. Einleitung
2. Ausgangssituation
2.1. Hintergrundinformation 2.2. Begriffsdefinition 2.3. Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt
3. Positionierung
4. Schutz und Risiken
4.1. Leitbild 4.2. Ehrenkodex 4.3. Vertrauensausschuss 4.4. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
5. Verhaltensregeln
5.1. Allgemeine Verhaltensregeln 5.2. Verhaltensregeln für Trainer*innen, Betreuer*innen und Übungsleiter*innen
a. Körperliche Kontakte b. Trainingsbetrieb / Transport von Kindern und Jugendlichen c. Duschen und Umkleiden d. Freizeitmaßnahmen, Fahrten und Wettkämpfe e. Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse f. Trennung von Vereinsfunktion und Privatkontakten g. Geheimnisse h. Geschenke
5.3. Transparenz im Handeln
6. Vertrauenspersonen
6.1. Warum brauchen wir Vertrauenspersonen? 6.2. Aufgaben der Vertrauenspersonen 6.3. Anforderungen an die Vertrauenspersonen 6.4. Bekanntmachung im Verein 6.5. Kontaktmöglichkeiten
7. Feedback- und Beschwerdeverfahren
7.1. Allgemeines Verständnis zum Beschwerdeverfahren 7.2. Ziele 7.3. Feedback- und Beschwerdeprozess 7.4. Nachverfolgung / Dokumentation
8. Verfahren bei Vermutung, Verdacht und Vorfall
9. Handlungsleitlinien
9.1. Rechtliche Situation – welche Verpflichtungen bestehen 9.2. Information der Eltern 9.3. Umgang mit der Öffentlichkeit / Presse
10. Verantwortliches Handeln und Prävention
10.1. Sensibilisierung und Schulung von Übungsleitungen 10.2. Neueinstellungen
11. Schlussbemerkung
Anlage A – Leitlinien zum Vorgehen im Verdachtsfall Anlage B – Dokumentationshilfe
1. Einleitung
Die SV Rheinwacht Stürzelberg 1928 e.V. ist ein Fußballsportverein mit mehreren Mannschaften, der seinen ca. 350 Mitgliedern Sport für jede Altersklasse anbietet. Etwa die Hälfte der Mitglieder sind Kinder und Jugendliche.
Der Schutz unserer Jüngsten stellt die Frage, was tun wir, um einen wirkungsvollen Schutz unserer Jugend vor Übergriffen zu gewährleisten und dem Vertrauen der Familien gerecht zu werden, das uns als Verein entgegengebracht wird. Eltern vertrauen uns ihre Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel an, in unserem Verein sicher Sport treiben zu können.
Die Möglichkeit sexueller Gewalt findet sich in allen gesellschaftlichen Bereichen. Der Sport in einem Verein ist davon nicht ausgenommen. Die Studie „Safe Sport“ aus dem Jahr 2016 berichtet von 37% der Befragten, die bereits mindestens ein Ereignis sexualisierter Gewalt im Sport erlebt haben. Dazu zählen Bereiche sowohl vor als auch nach dem Sport, Wettkämpfe, Sportstätten, Trainingslager und Fahrten zu Wettkämpfen.
Um sich diesem Thema zu nähern, wurde der Entschluss gefasst, sich an dem Projekt zum Schutz / zur Prävention vor sexualisierter Gewalt der Sportjugend des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. zu beteiligen. Ziel war es, ein Präventions- und Handlungskonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport zu erstellen.
Unser Ziel ist es, einen verbesserten Jugendschutz im Verein zu etablieren und auf diesem Weg alle Vereinsmitglieder mitzunehmen.
Mit der Schaffung eines Schutz- und Präventionskonzeptes wollen wir die Sensibilisierung aller, insbesondere der Erwachsenen, die hier eine besondere Verantwortung tragen, stärken. Es geht darum, unangemessenen Handlungen vorzubeugen.
Das Motto ist Hinschauen und nicht wegsehen – letzteres schützt nur Täter und benachteiligt Opfer.
Du fragst dich: „Ist das normal? Sieht so das Leben aus?“ Und natürlich weißt du es nicht, du hast keine Ahnung davon, was richtig und falsch ist.
… Und als Junge im Teenager-Alter erzählst du es nicht deinen Schulkameraden. Du kannst niemandem davon erzählen.
2. Ausgangssituation
2.1. Hintergrundinformation
Wer in den letzten Jahren in die Medien geblickt hat, könnte zu dem Schluss gelangen, dass die sexualisierte Gewalt zugenommen hat. Befasst man sich jedoch genauer mit dem Thema, kann man zu der Vermutung gelangen, dass insbesondere durch die Medienpräsenz dieser Thematik der Blick dafür und die Anzeigebereitschaft in der Bevölkerung zugenommen hat.
Während früher sexualisierte Gewalt tabuisiert wurde, ist es heute durch viele Studien und die Berichterstattung in den Medien präsenter. Aber „Darf man sich mit dem Thema Kinderschutz in einem Verein beschäftigen, ohne in den Verdacht zu geraten, damit ein akutes Problem zu haben?“ Man darf nicht nur, man sollte es!
2.2. Begriffsdefinition
Wann spricht man von sexualisierter Gewalt bzw. Missbrauch oder von Grenzverletzungen und welche Ausprägungen werden unterschieden. Als sexueller Missbrauch oder sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird seitens der Gesetzgebung jede sexuelle Handlung bezeichnet, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Zwischen Täterinnen und Tätern und Fußballerinnen und Fußballern besteht grundsätzlich ein Machtgefälle, das durch Wissen, emotionale und strukturelle Abhängigkeit gekennzeichnet ist. Wesentliches Merkmal sexualisierter Gewalt im (Leistungs-)Sport ist der verantwortungslose Vertrauensmissbrauch bzw. Vertrauensbruch.
2.3. Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt
Die möglichen Handlungen sexualisierter Gewalt weisen eine große Bandbreite auf, es gibt eine Vielfalt von Erscheinungsformen. Nicht jede Form sexueller Gewalt ist strafbar, aber jede sexuelle Gewalt verletzt Mädchen und Jungen. Die Strafbarkeit regelt das Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 174 ff.
Wir als Verein müssen uns aber auch bewusst machen, dass es eine Strafbarkeit durch Unterlassen gibt, wenn z.B. dem Vorstand oder einer Trainerin / einem Trainer sexuelle Übergriffe innerhalb des Vereins bekannt werden und diese nichts dagegen unternehmen.
Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt
Filmen und fotografieren im privaten Bereich, z. B. beim Duschen, An- oder Auskleiden
Voyeurismus
Ansehen und Produzieren von pornografischen Produkten
Versand und Weiterleitung von Nacktbildern über Social Media
Abfällige, sexistische Bemerkungen zum Aussehen, Geschlecht, zur geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung
Exhibitionistische Handlungen, z. B. sich nackt zeigen zur sexuellen Befriedigung,
Aufforderung zur sexuellen Handlung,
Abschätzende Blicke,
Sexistische und obszöne Witze und Sprüche,
Cybermobbing, sexuelle Diffamierung im Internet
Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt
Ungewollte körperliche Berührungen, z. B. an der Brust und im Genitalbereich, grabschen, ungewollte Küsse
Vaginale, orale oder anale Vergewaltigung
Gruppenvergewaltigung
Zwang zu sexuellen Handlungen an sich selbst oder anderen
(Sexuelle oder sexualisierte) Grenzverletzungen
Grenzverletzungen liegen in einer Grauzone und lassen sich nicht immer eindeutig als sexueller oder sexualisierter Übergriff einordnen. Man versteht darunter Verhaltensweisen, die die individuellen Grenzen eines anderen Menschen unbewusst oder bewusst überschreiten.
Unbeabsichtigte Grenzverletzungen können durch versehentliche oder ungeschickte Berührungen entstehen, die absichtlich oder unabsichtlich erfolgen.
Dazu gehören z.B. Berührungen im Intimbereich bei Hilfestellungen im Sport oder bei Massagen, wenn Umarmungen oder Begrüßungsküsse ausgetauscht werden, bei der Sportausübung Berührungen oder körperliche Nähe stattfinden.
Auch sexistische Witze, nachpfeifen, sexuell anzügliche Bemerkungen, Bilder oder Mitteilungen mit sexuellem Inhalt fallen darunter. Sie sind jedoch korrigierbar und meistens durch eine Entschuldigung aus der Welt zu schaffen.
Bewusste Grenzverletzungen hingegen zielen darauf ab, andere zu verletzen, herabzusetzen und öffentlich bloßzustellen. Die Grenzen zu sexualisierten Gewalthandlungen sind dabei fließend.
Ein nicht unerheblicher Teil sexualisierter Grenzverletzungen wird von Jugendlichen unter 18 Jahren verübt. Zudem wird zunehmend sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien (Social Media, Messenger-Dienste) ausgeübt.
3. Positionierung
Eine erste Veranstaltung für Vereinsverantwortliche zur Positionierung des Vereins, an dem der Vorstand, der Vertrauensausschuss sowie Vertreter einzelner Mannschaften teilnehmen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird allen deutlich gemacht, dass die bestehenden Maßnahmen wie z.B.
der verbindliche Ehrenkodex, wo sich u.a. jeder Mitarbeitende verpflichtet, „das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sie sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben“,
die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses durch alle Übungsleitenden oder
entsprechende Formulierungen in der Satzung nicht ausreichend sind, um diesem Thema gerecht zu werden. Vielmehr bedarf es eines umfassenden Konzeptes und Maßnahmen, um alle Menschen im Verein zu sensibilisieren und einen sicheren Raum zu schaffen.
Sensibilisierte Vereinsverantwortliche, Übungsleitungen und Mitglieder
Das Wissen von Vereinsmitgliedern aller Altersgruppen um ihre Rechte
Kindgerechte Formen der Vermittlung und Diskussion der Vereins-Ethik
Vertrauenspersonen
Ansprechstelle im Verein und Menschen, die sich zutrauen und in der Lage sind, Berichte über sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt anzuhören und aufklären zu können
Das Wissen und Vertrauen in die handelnden Personen, dass Berichte vertraulich behandelt werden
4. Schutz und Risiken
Im Zuge der Risikoanalyse wurde untersucht, welche Risiken überhaupt im Vereinsleben bestehen und wie diesen begegnet werden könnte. Mit dem Leitbild, dem Ehrenkodex, dem Vertrauensausschuss, der Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses sowie der Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz. Doch ist das ausreichend.
In strukturierter Form wurden in einer ersten Risikoanalyse vom Projektteam vier Bereiche untersucht und dabei die Risiken und die bereits bestehenden Schutzmechanismen identifiziert sowie Ideen für Veränderungen entwickelt. Die einzelnen Bereiche bzw. Situationen im Sport sind:
Körperkontakt und Hilfestellungen
Räumlichkeiten, Plätze, Übernachtungen, Ausflüge
Transport von Kindern und Jugendlichen zum Training, zu Spielen und Wettkämpfen oder bei Ferienfahrten
Nutzung digitaler Medien vor/während/ nach dem Training, Wettkämpfen, Veranstaltungen oder aus dem Vereinsleben
Im zweiten Teil der Risikoanalyse wurden zwei weitere Themenfelder betrachtet und der bestehende Schutz sowie der Veränderungsbedarf diskutiert. Diese Themenfelder sind:
Trennung bzw. Vermischung von Vereinsfunktionen und Privatkontakten
Mögliche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Übungsleitungen und Trainierenden / Teilnehmenden am Sportbetrieb
Die in der Risiko- und Ressourcen-Analyse festgestellten möglichen Risiken sowie die Analyse, welche Regeln zum Schutz notwendig sind, bildeten später die Grundlage für die Erstellung bindender Regeln im Verein.
4.1. Leitbild
Die SV Rheinwacht Stürzelberg 1928 e.V. steht für qualifizierte Übungsleiter in sportlicher und pädagogischer Hinsicht und bieten dadurch unseren Mitgliedern die beste Betreuung und sportliche Förderung unter Berücksichtigung der individuellen körperlichen Fähigkeiten. Sicherheit und Gesundheitsschutz stehen dabei an vorderster Stelle.“
4.2. Ehrenkodex
Mit dem Ehrenkodex verpflichten sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SV Rheinwacht Stürzelberg, die insbesondere im Sport mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen arbeiten oder diese betreuen, zur Einhaltung von klaren Spielregeln im Umgang mit den ihnen anvertrauten Personen.
So verpflichten sich unsere Mitarbeitenden z.B., das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben.
Dieser Ehrenkodex ist von allen Mitarbeitenden verpflichtend mit dem Übungsleitervertrag zu unterzeichnen.
4.3. Vertrauensausschuss
In der Satzung der SV Rheinwacht Stürzelberg 1928 e.V. ist der Vertrauens-ausschuss fest verankert. Er führt seine Aufgabe eigeninitiativ oder nach Beauftragung durch ein Vereinsmitglied oder ein Vereinsorgan aus.
Er achtet auf die Einhaltung der Vereinswerte, der Satzung und des Leitbildes. Darüber hinaus achtet er auch darauf, dass niemand direkt oder indirekt benachteiligt wird.
4.4. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Der Verein stellt mit dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis möglichst sicher, dass keine im Sportbetrieb haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die wegen einer Straftat, die im Katalog der Straftatbestände nach §72a SGB VIII aufgeführt ist, im Verein beschäftigt werden. Hierzu gehören neben anderen Straftaten z.B. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit. Alle fünf Jahre ist dem Verein ein neues Führungs-zeugnis vorzulegen.
Bei Neueinstellungen darf dieses nicht älter als drei Monate sein.
Aus Gründen des Datenschutzes haben nur der Vorstand und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle Einsicht, die mit Personalarbeit befasst sind. Es werden keine Kopien aufbewahrt.
Nur die Vorlage und Einsichtnahme wird mit Datum notiert. Wenn Eintragungen / Straftaten, die im §72a SGB VIII aufgeführt sind, vorliegen, ist eine Tätigkeit im Verein als Trainer/Trainerin bzw. Übungsleitung ausgeschlossen.
5. Verhaltensregeln
In einem Verein mit ca. 350 Mitgliedern gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, welches Verhalten (noch) in Ordnung ist und welches Verhalten bereits eine Grenzverletzung darstellt.
Die Grenzen können verschwimmen.
Aus diesem Grund haben wir für uns Verhaltensregeln entwickelt, die beschreiben, welches Verhalten wir aus pädagogischer und sportbezogener Sicht im Umgang mit Kindern und Jugendlichen für völlig richtig ansehen, kritisch betrachten oder für grundsätzlich unangemessen oder falsch halten.
5.1. Allgemeine Verhaltensregeln
Allgemeine Verhaltensregeln gelten für alle Beteiligten am Sport- und Wettkampfbetrieb. Sie gelten gleichermaßen sowohl für Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen als auch für Eltern, Gäste, Zuschauer und die Kinder und Jugendlichen selbst.
Wir gehen verantwortungsbewusst, vertrauensvoll und wertschätzend miteinander um
Fotografien / Filmaufnahmen und deren Veröffentlichung (z.B. in sozialen Medien) sind nur nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und den Trainer*innen, Übungsleiter*innen oder Betreuer*innen gestattet. Öffentliche Veranstaltungen bilden eine Ausnahme
Die in den weiteren aufgeführten Verhaltensregeln gelten – soweit anwendbar – auch für Eltern, Gäste, Zuschauer, Kinder und Jugendliche. So ist z.B. Gästen und Zuschauern der Zutritt zu Dusch- und Umkleidebereichen verboten. Erziehungsberechtigte Eltern haben nur dann Zutritt zum Umkleidebereich, wenn es die Aufsichtspflicht erfordert
5.2. Verhaltensregeln für Trainer*innen, Betreuer*innen und Übungsleiter*innen
a. Körperliche Kontakte
Die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der Kinder und Jugendlichen sowie anderer Vereinsmitglieder sind zu respektieren
Hilfestellungen werden sportfachlich korrekt ausgeführt und im Vorfeld der Übung klar und deutlich mitgeteilt
Berührungen von Kindern und Jugendlichen stehen immer in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Sport, ansonsten haben sie zu unterbleiben
In den Arm nehmen, Ermunterung, Gratulation oder Trösten ist immer pädagogisch dann sinnvoll, wenn sie von den Kindern und Jugendlichen gewünscht bzw. gewollt sind und dürfen nicht Überhand nehmen. „Kitzeln“ oder ähnliche Berührungen sind in jedem Fall zu unterlassen
b. Trainingsbetrieb / Transport von Kindern und Jugendlichen
Wo immer möglich, sind 1:1-Situationen zu vermeiden. Es ist in jedem Fall Transparenz über die 1:1-Situation zu schaffen, und die Hinzunahme einer weiteren Person sollte für beide Seiten wählbar sein
Beim Training gilt das „Sechs-Augen-Prinzip“, d. h. es ist immer eine weitere Person in den Räumlichkeiten anwesend
Einzeltrainings sind zu vermeiden und müssen immer mit dem Vereinsvorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden
Bei gemeinsamen Fahrten sind grundsätzlich zentrale Abhol- und Treffpunkte zu vereinbaren
c. Duschen und Umkleiden
Umkleideräume und Duschen sind geschlechterspezifisch getrennt
Sollte ein Eintritt in die Umkleide oder Dusche der Trainierenden notwendig sein, muss dies von der Übungsleitung vorher klar und deutlich kommuniziert werden; der Eintritt geschieht erst nach Rückmeldung (Ausnahmen sind Notfälle oder die Eskalation von Situationen von Streit und Vandalismus)
Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen duschen nicht mit Kindern und Jugendlichen
In den Duschen und Umkleiden ist das Fotografieren und Filmen strikt untersagt
d. Freizeitmaßnahmen, Fahrten und Wettkämpfe
Grundsätzlich ist die Gruppengröße der Umgebung/Räumlichkeit anzupassen.
Auf gleichgeschlechtliche Unterbringung ist zu achten
Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen sollen separat untergebracht sein. Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen in einem Raum übernachtet
Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich von betreuenden Personen
Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen, sind mit mindestens zwei Betreuer*innen möglich
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Betreuer*innen (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen
Das Abholen und Heimbringen von Kindern und Jugendlichen ist nur nach Absprache mit den Eltern / Erziehungsberechtigten erlaubt
e. Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse
Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen auf der einen Seite und Trainierenden auf der anderen Seite sind vorhanden und müssen transparent sein
Wenn möglich erfolgt eine Doppelbesetzung während des Trainings im Kinder- und Jugendbereich bis zu einem Alter von 14 Jahren
Sanktionen und entsprechende logische Konsequenzen auf Fehlverhalten der Trainierenden müssen bekannt, gleichbleibend und nachvollziehbar sein
Sexualisierte und diskriminierende Sprache ist unter allen Umständen zu unterlassen
Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen
Sexualisierte und diskriminierende Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen
f. Trennung von Vereinsfunktion und Privatkontakten
Es werden keine privaten analogen und digitalen Kontakte mit einzelnen Kindern und Jugendlichen abseits des Sports unterhalten
Bei teaminternen Gruppenchats müssen die Altersfreigaben zur Nutzung der Apps berücksichtigt werden
Eltern werden zur Transparenz in Gruppenchats mit aufgenommen
Private Veranstaltungen dürfen nur mit dem Einverständnis der Eltern durchgeführt werden. Dabei muss für alle transparent erkennbar sein: Wer ist wo und wann eingeladen
Rückfragen zur Verfügbarkeit oder zum Ausfall von Kindern (bis 12 Jahre) dürfen ausschließlich an die Eltern gestellt werden
g. Geheimnisse
Auch bei besonderen Erfolgen einzelner Kinder oder Jugendlicher machen Trainer*innen keine persönlichen Geschenke
Kein Kind oder Jugendlicher erhält eine unsachgemäße Bevorzugung oder Vergünstigung, z. B. ein nicht durch die Leistung bedingtes Versprechen auf einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten, usw.
5.3. Transparenz im Handeln
Gibt es im Einzelfall Gründe, von einer dieser Verhaltensregeln abzuweichen, ist dies mit den Erziehungsberechtigten und dem Vorstand abzusprechen. Erforderlich ist immer das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der zwingenden Verhaltensregel.
6. Vertrauenspersonen
6.1. Warum brauchen wir Vertrauenspersonen?
Kinder und Jugendliche sollen sich im Verein wohl fühlen.
Es kann sein, dass Situationen passieren, die sie anders oder als unangenehm wahrnehmen, aber selbst nicht gegenüber den Übungsleitungen oder anderen Verantwortlichen ansprechen möchten.
Hier benötigen sie dringend die Unterstützung Erwachsener, um aus dieser Situation herausfinden zu können. Insbesondere für Betroffene sexualisierter Übergriffe und für diejenigen, die etwas beobachtet haben oder vermuten, muss klar sein, bei wem sie Hilfe bekommen können.
Daher ist es sinnvoll, Ansprechpersonen im Verein zu benennen, zu denen Kinder und Jugendliche Vertrauen haben, die sich vorher über Interventions- und Hilfsmöglichkeiten informiert haben und in konkreten Situationen wissen, was zu tun ist.
Diese Vertrauenspersonen können auch den Vorstand entlasten in Fragen zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ und – je nach Entscheidung des Vereins – auch allgemein beim Weiterverweis in das regionale Hilfenetz.
Die SV Rheinwacht Stürzelberg 1928 e.V. benennt zwei Vertrauenspersonen (idealerweise ein Team beiderlei Geschlechts), die für die verschiedenen Alters- und Zielgruppen bei Sorgen, Beschwerden, Vermutung oder Wissen um (sexualisierte) Gewalt niedrigschwellig zu erreichen sind.
Die Berufung einer Vertrauensperson erfolgt durch den Vorstand.
6.2. Aufgaben der Vertrauenspersonen
Bei den Aufgaben für die Vertrauenspersonen ist wichtig, dass die Arbeitsaufträge, Aufgabenbereiche und Befugnisse so klar und präzise wie möglich formuliert sind. Gerade das Zusammenspiel mit dem Vorstand und dem Vertrauensausschuss bei einem Vorfall oder Verdacht muss klar geregelt sein und vertrauensvoll und unproblematisch ablaufen. Die Vertrauenspersonen sind:
Ansprechpartner*innen für Kinder und Jugendliche
Ansprechpartner*innen für Mannschaften, Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen
Ansprechpartner*innen für Eltern
Zu ihren Aufgaben gehören:
Die Entgegennahme von Beschwerden bei Diskriminierung, Mobbing, Grenzverletzungen oder sexualisierter Gewalt, etc.
Die Herstellung von Kontakten zu Beratungsstellen und anderen Hilfen
Die Weiterleitung von Beschwerden an diejenigen im Verein, die Abhilfe schaffen können
Die Abstimmung von Interventionsschritten mit den jeweils Verantwortlichen
Die Abstimmung ihrer Arbeit mit dem Vorstand
Die regelmäßig wiederkehrende Bekanntmachung ihrer Arbeit im Verein
Die regelmäßige Aktualisierung ihres Wissens zum Thema Kinder- und Jugendschutz
Wünschenswert ist es darüber hinaus, dass die Vertrauenspersonen an der Aktualisierung des gesamten Schutzkonzeptes sowie der Aktualisierung des Handlungsplans bei einer Vermutung, einem Verdacht oder dem Wissen um (sexualisierte) Gewalt mitarbeiten.
6.3. Anforderungen an die Vertrauensperson(en)
Die Vertrauenspersonen haben einen großen Anteil an dem Gelingen des Konzeptes und unterstreichen mit ihrem Handeln die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit bei der Umsetzung. Daher werden an sie hohe Anforderungen gestellt. Folgende Voraussetzungen sollen sie grundsätzlich erfüllen:
Langjährige Mitglieder, die den Verein gut kennen
Hoher Bekanntheitsgrad im Verein und Verbundenheit mit dem Verein
Ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis ist innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Funktion vorzulegen
Selbstverpflichtung, den Vorstand zu informieren, falls gegen sie ein Verfahren wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung eingeleitet wird
Lebenserfahrung: mindestens 18 Jahre alt, wünschenswert: eher mehr Lebenserfahrung
Ehrenamtliche Übernahme der Funktion
Keine Personen, die über ihre berufliche Funktion (z.B. Angehörige der Polizei oder Staatsanwaltschaft) einen Ermittlungszwang als Pflicht aus dem Dienstverhältnis haben, wenn sie von Gewalt und Straftaten erfahren
Möglichst keine Personen, die hauptberuflich im Verein tätig sind oder die ein Wahlamt innerhalb des Vereins bekleiden
6.4. Bekanntmachung im Verein
Die benannten Vertrauenspersonen werden im gesamten Verein bekannt gemacht. Insbesondere Kinder, Jugendliche und deren Eltern, aber auch alle Vereinsmitglieder sind über die Personen zu informieren. Dies erfolgt über:
Persönliche Vorstellung auf der Mitgliederversammlung und beim erweiterten Vorstand
Persönliche Vorstellung in den Mannschaften
Bekanntmachung über Newsletter des Vereins und die Homepage
Vorstellung bei den Schulungen der Übungsleitungen
Bekanntmachung für neue Mitglieder
6.5. Kontaktmöglichkeiten
Jede Vertrauensperson ist über eine eigene Telefonnummer und eine eigene E-Mail-Adresse zu erreichen. Die Vertrauenspersonen werden auf der Homepage bekannt gemacht.
7. Feedback- und Beschwerdeverfahren
7.1. Allgemeines Verständnis zum Beschwerdeverfahren
Die Erfahrung zeigt es: Fehler passieren – seien sie technischer bzw. organisatorischer Art oder im Verhalten von Personen begründet.
Wichtig für das Vertrauen der Vereinsmitglieder und Beschäftigten ist, dass Beschwerden geäußert werden können und diese ernst genommen werden.
Erleben sie im Alltag Übernahme von Verantwortung oder nur Bagatellisierung oder Dramatisierung? Diese alltäglichen Erfahrungen erleichtern oder erschweren das Äußern von Kritik und Beschwerden.
Der reale Umgang mit Regeln und möglichen Überschreitungen oder Grenzverletzungen macht für ALLE (diejenigen, die von Überschreitungen betroffen sind, die in der Situation weiteren Anwesenden, die regelüber-schreitende Person und diejenigen, die von der Situation erfahren) deutlich:
„Lohnt es sich“, sich zu beschweren?
Sind Regeln nur pro forma?
Wie verhalten sich andere, wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin? (Bleibe ich zu meiner Mannschaft zugehörig oder führt Kritik zu Ablehnung von Übungsleitungen oder der Gruppe?)
Daher sind als Voraussetzungen für ein gelingendes Frühwarnsystem und Beschwerdemanagement folgende Punkte unerlässlich:
Wertschätzung und Respekt im Alltag
Erfahrung, dass andere sich für das eigene Wohlergehen interessieren
Beteiligung im Alltag
Information über Beschwerdemöglichkeiten
Verantwortungsvoller Umgang mit Fehlern
Offenheit für Anregungen, Rückmeldungen, Kritik
Ernstnehmen von Ängsten
7.2. Ziele
Mit der Einführung eines Feedback- und Beschwerdeverfahrens verfolgt die SV Rheinwacht Stürzelberg e.V. folgende Ziele:
Sicherheit im Sportbetrieb
Verbesserung der Kommunikation auf allen Ebenen
Verbesserung der Qualität des Sportangebots
Eine höhere Zufriedenheit von allen Personen im Verein
Ermutigung, sexuelle Grenzverletzungen und Verstöße gegen die Verhaltensregeln zu melden
Verbesserung des Images der SV Rheinwacht Stürzelberg e.V.
Daher soll es möglich sein, jede Form der Rückmeldung zu geben – Lob und Beschwerde. Jede Meinung ist uns wichtig!
Wir freuen uns über Anregungen, Verbesserungsvorschläge und sind offen für jede Form der Kritik. Daher kann uns alles mitgeteilt werden. Die drei folgenden Kategorien von Rückmeldungen unterscheiden im weiteren Verlauf über den Zugangsweg, den Ablauf und die Dokumentation:
Lob, Anregungen, Kritik
Technisches oder organisatorisches Feedback
Beschwerden bei Diskriminierung, Mobbing, Grenzverletzungen oder sexualisierter Gewalt, etc.
7.3. Feedback- und Beschwerdeprozess
Der Zugang zum Feedback- und Beschwerdeprozess soll eine möglichst einfache Kontaktaufnahme ermöglichen, um niemanden davon abzuhalten, Lob, Anregungen, Kritik oder eine Beschwerde zu äußern. Insbesondere die unterschiedlichen Ziel- und Altersgruppen sollen jeweils Möglichkeiten des analogen oder digitalen Feedbacks haben, die für sie niedrigschwellig nutzbar sind. Die SV Rheinwacht Stürzelberg e.V. wiederum verpflichtet sich, mit jeder Äußerung verantwortlich, entsprechend den gegebenen Regeln, umzugehen.
Als Zugänge für jegliche Form von Lob und Kritik werden folgende Wege eingerichtet:
analog: direkt in der Geschäftsstelle oder bei den Übungsleitenden
Telefon: über die Nummer der Geschäftsstelle; für Beschwerden, bei denen es um Diskriminierung, Mobbing, Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt oder ähnliches geht, direkter tel. Kontakt mit den Vertrauenspersonen
Homepage: über „Feedback“ auf der Homepage, Vertrauensausschuss und direkt Vertrauenspersonen
Briefkasten: Briefkasten der Geschäftsstelle
Die Vertrauensperson(en) stehen in engem Kontakt und Austausch mit dem Vorstand der SV Rheinwacht Stürzelberg e.V..
Die Beschwerdewege werden auf der Homepage bekannt gemacht.
Dabei gelten immer folgende Grundregeln:
Die Möglichkeit, freiwillige Zeugen beizubringen
Wertschätzende Kommunikation
Einbeziehen der Betroffenen, insbesondere bei Entscheidungen über Konsequenzen und Transparenz der Intervention
Die Betroffenen werden aktiv nach ihren Ideen und Wünschen im Umgang mit dem Vorfall gefragt
7.4. Nachverfolgung / Dokumentation
Abhängig von der Kategorie der Rückmeldung erfolgt eine fallbezogene Dokumentation zur Nachverfolgung einer Rückmeldung.
Grundsätzlich werden Vorfälle je nach Schwere des Vorfalls anhand eines vorgegebenen Feedback-Bogens (Anlage B) dokumentiert, als ausfüllbares Dokument hinterlegt und nach Beendigung des Vorgangs gelöscht oder dauerhaft an einem sicheren Ort im Verein aufbewahrt.
8. Verfahren bei Vermutung, Verdacht und Vorfall
Wenn Vermutungen oder Verdachtsfälle geäußert oder Vorfälle sexualisierter Gewalt bekannt werden, ist dies für alle beteiligten Personen häufig eine emotional herausfordernde und verworrene Situation. Aus diesem Grund haben wir im Vorfeld skizziert, welche Schritte in einem konkreten Fall bei einer Intervention zu gehen sind und Zuständigkeiten festgelegt. Schriftlich fixierte Handlungs- und Interventionspläne vermindern das Risiko, dass situative Überforderungen, fehlendes Fachwissen oder auch Loyalitätskonflikte zu Fehleinschätzungen und Fehlverhalten führen, was wiederum Betroffene weiteren Gefahren und Verletzungen aussetzen kann.
Die Handlungsleitlinien sollen hilfreiche Anhaltspunkte geben und sind als Orientierungsrahmen zu verstehen, denn jeder Fall wird anders sein und eine individuelle Lösung erfordern. Sie geben Hinweise zu wichtigen Punkten einer Intervention:
Konkretes Vorgehen bei Vorfall oder Verdacht
Sofortmaßnahmen
Dokumentation
Einschaltung von Dritten (wir sind keine Psychologen oder Strafverfolgungsbehörden)
Datenschutz
Aufarbeitung
Rehabilitation zu Unrecht beschuldigter Personen
Uns muss allen bewusst sein, dass eine schnelle Verbreitung von Gerüchten und das Prinzip der stillen Post eine Dynamik erzeugen kann, die nur schwer einzufangen ist.
Werden Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt wahrgenommen, geraten diejenigen, die diese Vorfälle beobachten oder davon erfahren, oftmals in eine Zwickmühle: Zum einen möchte man die betroffene Person schützen, zum anderen möchte man die verdächtige Person nicht leichtfertig anprangern. Daher ist es wichtig, dass die Personen, die einer Beschwerde nachgehen, besonnen und verantwortlich agieren und die folgenden Punkte bei einer Intervention beherzigen:
Gesprächsführung und -regeln bei der Intervention bei Vorfall oder Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt in Gesprächen mit selbst Betroffenen oder Menschen, die von Situationen berichten.
| 🙂 | ☹️ |
|---|---|
| bewahre Ruhe – erst denken, dann handeln | keine überstürzten Aktionen |
| höre gut und aufmerksam zu | ergreife keine schnellen Rettungsmaßnahmen |
| gib Anerkennung für den Mut dich anzusprechen | konfrontiere mit der Vermutung oder dem Bericht nicht die beschuldigte Person |
| nimm das Berichtete ernst und zeige Verständnis | versprich nichts, was du nicht halten kannst |
| entlaste Betroffene von Schuldgefühlen | handle nicht auf eigen Faust |
| wahre Vertraulichkeit – es sei denn, es ist absolute Gefahr im Verzug | handle nicht über den Kopf der berichtenden Person hinweg |
| nimm deine eigenen Gefühle, deine persönlichen Grenzen und Möglichkeiten | |
| erkläre deine nächsten Schritte und sprich deine Handlungsschritte mit der betroffenen Person ab | |
| Dokumentiere, was du beobachtet und gehört hast (möglichst wortwörtlich) |
| Grundsätzlich solltest du dir innerhalb oder außerhalb des Vereins Hilfe holen, wenn du an deine eigenen Grenzen stößt bzw. es für notwendig erachtest: Bei einer Person des eigenen Verstrauens (um die eigene Wahrnehmung zu überprüfen) Bei Vertrauenspersonen oder anderen Ansprechpartner*innen der SV Rheinwacht Stürzelberg 1928 e.V. Bei Fachberatungsstellen oder einem bundesweiten Hilfetelefons |
|---|
9. Handlungsleitlinien
Eine gelungene Intervention bei sexualisierter Gewalt ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Vermeidung neuer Vorfälle.
Daher ist es wichtig, dass die handelnden Personen im Verein sensibel, vertraulich, aber auch konsequent Verdachtsfällen oder konkreten Grenzverletzungen umgehen.
Häufig wenden sich betroffene Kinder oder Jugendliche nicht an die Erwachsenen (Übungsleitungen, Vorstand, Vertrauensperson(en), etc.) im Verein, sondern zunächst eher an Gleichaltrige oder sie vertrauen sich niemandem an, sei es aus Angst vor Bestrafung (wenn Eltern davon erfahren) oder Verachtung in ihrem sozialen Umfeld, sei es aus Scham oder aus Angst, dass sie nicht gehört werden oder ihnen nicht geglaubt wird. Das etwas nicht stimmt, erkennt man dann nur an Verhaltensänderungen wie veränderter Körpersprache, Rückzug, abfallender Leistung, Weinen, etc. Dabei muss aber nicht gleich jede Verhaltensänderung eine sexualisierte Gewalt oder einen Missbrauchsfall als Ursache haben.
Wichtig ist, dass z.B. Übungsleitungen genau hinschauen, ein ungutes Gefühl ernstnehmen und potenziell betroffene Kinder und Jugendliche genau beobachten. Erhärtet sich ein Verdacht, kann der oder die Betroffene in einem ersten Schritt direkt angesprochen werden, indem man seine Wahrnehmung schildert und auf die Hilfe der Vertrauensperson(en) hinweist. Die Vertrauensperson(en) stehen als Ansprechpartner und Ratgeber grundsätzlich zur Verfügung. Sie sind entsprechend geschult und wissen, wo sie weitere Hilfe und Unterstützung bekommen.
Die Leitlinien zum Vorgehen im Verdachtsfall sind als Anlage A angehängt.
9.1. Rechtliche Situation – welche Verpflichtungen bestehen
Grundsätzlich besteht für die handelnden Personen im Verein (Vorstand, Abteilungsleitungen, Übungsleitende, etc.) keine Pflicht zur Anzeige. Allerdings besteht eine allgemeine Verpflichtung zur Hilfeleistung und damit die Pflicht, andere vor Schaden zu bewahren. Es soll von allen Beteiligten Schaden abgewendet werden, insbesondere soll es keine Vorverurteilung geben, auch um die Grenzen zu einer Verleumdung oder gar übler Nachrede nicht zu überschreiten.
9.2. Information der Eltern
Sollte ein nicht unerheblicher Vorfall vorliegen oder bereits die Öffentlichkeit Kenntnis von einem Vorfall erlangt haben, sind grundsätzlich die Eltern der Kinder und Jugendlichen zu informieren. Schilderungen über den Vorfall sind ohne Details zu geben, so dass der Schutz der Betroffenen gewahrt bleibt. Es ist dabei auch darauf zu achten, worauf der oder die Betroffene seine/ihre Einwilligung gibt. Im Zweifel sind hier weitere Experten hinzuziehen.
9.3. Umgang mit der Öffentlichkeit / Presse
Auskünfte an die Öffentlichkeit bzw. an die Presse gibt nur der Vorstand. Alle anderen Verantwortlichen im Verein wie Übungsleitende, Abteilungsleitungen, usw. verweisen grundsätzlich an die jeweiligen Vorsitzenden des Vorstandes, geben aber selbst keine Auskünfte.
Intern wird im Vorstand/Präsidium über mögliche Reaktionen des Vereins beraten.
Der Vorstand geht aktiv nur auf die Presse zu, wenn das Geschehene bereits öffentlich bekannt ist, vermutet wird, dass die Presse darüber berichten wird. Hier gelten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und ganz besonders der Schutz der Beteiligten.
Nachfolgende Handlungsgrundsätze zum Umgang mit Betroffenen in Verdachtsfällen müssen unbedingt beachtet werden:
Handlungsgrundsätze zum Umgang mit Betroffenen in Verdachtsfällen
Verhalten des potenziell betroffenen
Jungen Menschen beobachten.
Keine direkte Konfrontation.
Nichts auf eigene Faust unternehmen.
Keine unhaltbaren Versprechungen
Oder Zusagen abgeben.
Keine eigenen Ermittlungen zum
Tathergang!
Keine eigenen Befragungen
durchführen!
Keine Informationen an den/die
Vermutliche(n) Täter*in!
Zunächst keine Konfrontation der Eltern des vermutlichen Opfers.
Fachberatungsstellen schätzen das Gefährdungsrisiko ein beraten bei weiteren Handlungsschritten.
Alle Schritte mit der betroffenen Person absprechen!
10. Verantwortliches Handeln und Prävention
Für die Umsetzung des Schutzkonzepts spielen alle ehrenamtlichen, neben- und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. Nur wenn sie beim Thema sexualisierte Gewalt das erforderliche Wissen und die entsprechende Erfahrung und Sensibilität zeigen, kann von einer erfolgreichen Implementierung des Schutzkonzepts und Prävention vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen gesprochen werden.
10.1. Sensibilisierung und Schulung von Übungsleitungen
Sämtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Verein, insbesondere diejenigen, die Kinder und Jugendliche betreuen, sollen ein grundlegendes Wissen zum Thema grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt bekommen. Zu diesem Zweck wird dieser Personenkreis von entsprechend qualifizierten Personen geschult. Für einmal geschulte Übungsleitungen soll es Auffrischungen und Aufbauschulungen nach spätestens vier Jahren geben.
Schulungen erfolgen durch eine vereinsinterne, entsprechend qualifizierte Person(en) des Fußballverbandes Niederrhein E.V.. Für Übungsleitungen, die keine der angebotenen Schulungen wahrnehmen, ist eine Weiterbeschäftigung als Übungsleitung besonders kritisch zu prüfen.
10.2. Neueinstellungen
Bereits bei der Entscheidung für oder gegen eine Neueinstellung für den Verein ist die Basis für die Prävention von sexualisierter Gewalt gelegt.
Denn es kann durchaus zur Strategie eines Täters/einer Täterin gehören, sich so Zugang zu Kindern und Jugendlichen zu verschaffen.
Daher folgen sämtliche Neueinstellungen einem klar strukturierten Prozess.
Dabei teilen sich Vorstand und Mannschaftleitungen die Verantwortung bei der Einstellung einer Übungsleitung. So obliegt es der Abteilungsleitung, die grundsätzliche fachliche Eignung und Persönlichkeitseinschätzung auf Grund von Vorkenntnissen oder Bekanntheit des/der Kandidaten/Kandidatin zu beurteilen.
Dem Vorstand obliegt es, bei Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung, z.B. Referenzen einzuholen und zu prüfen. Sämtliche Vertragsangelegenheiten (Übungsleitervertrag) sind ausschließliche Angelegenheit des Vorstands.
Zukünftig sollen folgende Unterlagen bei einer Anstellung verpflichtend nachgewiesen und entsprechend verlängert werden:
Ohne diese vollständigen Unterlagen ist eine Beschäftigung im Verein nicht möglich.
| Dokument | Nachweisintervall |
|---|---|
| Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis | 5 Jahre |
| ÜL-Schulung zu „Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (PSG) | innerhalb des 1. Jahres der Tätigkeit im Verein Auffrischung anschließend entsprechend der Intervalle der Lizenzverlängerung (4 bzw. 3 Jahre) |
| Verhaltensrichtlinie des Fußballverbandes Niederrhein E.V. als Nachweis der ÜL-Schulung PSG | innerhalb des 1. Jahres der Tätigkeit im Verein Auffrischung anschließend entsprechend der Intervalle der Lizenzverlängerung (4 bzw. 3 Jahre) |
| Unterschrift unter Ehrenkodex | zu Beginn der Anstellung – erneut bei Veränderungen/Anpassungen |
| ÜL-/Trainer*innen-Lizenzen | entsprechend der Lizenzverlängerung (3 bzw. 4 Jahre) |
Im Laufe des „Bewerbungsverfahrens“ soll zukünftig bereits mit den Abteilungsleitungen ein informatives Gespräch zum Thema Kinderschutz und Schutzkonzept erfolgen, zu dem der Vorstand einen entsprechenden Leitfaden für deren Gespräche mit künftigen Übungsleitungen und Trainer*innen entwickeln wird. Dieser Leitfaden soll anschließend allen Abteilungsleitungen als Gesprächsleitfaden und Unterstützung dienen, so dass die „Bewerber: innen“ frühzeitig und allumfassend über die Wichtigkeit, die der Verein dem Kinderschutz einräumt und die Regelungen sowie die zahlreichen zu erbringenden Dokumente inklusive deren inhaltliche Bedeutung, informiert sind.
Es soll eine Erweiterung des Übungsleitervertrages erfolgen, mit der Verpflichtung der künftigen Übungsleitungen zur Auskunft gegenüber dem Verein: Es liegen aktuell keine strafrechtlichen Verfahren vor sowie die Selbstverpflichtung zur direkten Information des Vereins, falls strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Auch diese Verpflichtung soll Inhalt von Bewerbungs- und Einstellungsgesprächen sein.
11. Schlussbemerkung
Dank an die, die alle an der Erarbeitung eines Schutzkonzepts teilgenommen haben.
Unsere Satzung, unser Leitbild und unser Ehrenkodex enthalten bereits viele Formulierungen für einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander und richten sich gegen jede Form von Gewalt.
Um der Thematik in unserer Vereinskultur noch weiter Rechnung zu tragen, wurde auch das Leitbild der SV Rheinwacht Stürzelberg e.V. hinsichtlich des Schutzkonzeptes um folgenden Absatz erweitert:
„Die SV Rheinwacht Stürzelberg verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.“
Von besonderer Bedeutung ist es, dass das Schutzkonzept implementiert und gelebt, aber auch stetig überprüft wird.
Alle Beteiligten werden Erfahrungen sammeln.
Diese Erfahrungen sollen in die Weiterentwicklung des Schutzkonzepts einfließen.
Dazu wird sich eine Arbeitsgruppe bei Bedarf oder mindestens einmal jährlich zusammensetzen.
Die Einladung erfolgt durch die Vertrauensleute rechtzeitig (zu Beginn eines Kalenderjahres) vor der jährlichen Mitgliederversammlung.
Anlage A – Leitlinien zum Vorgehen im Verdachtsfall
Die folgenden Leitlinien dienen als Orientierungsrahmen für das Vorgehen bei Vermutungen, Verdachtsfällen oder bekannt gewordenen Vorfällen. Der Schutz der betroffenen Person steht dabei im Vordergrund.
Krisenintervention – Ablauf
1. Meldung
Meldung an eine Vertrauensperson des Fußballverbandes Niederrhein e.V. durch Teilnehmer*in oder Übungsleitung.
2. Ersteinschätzung
Die Situation wird zunächst eingeordnet. Bei Bedarf erfolgt ein Austausch mit einer externen Fachberatung.
3. Vager Verdacht
Beispiele sind merkwürdiges oder grenzverletzendes Verhalten oder ein Gerücht.
Sofortmaßnahmen: Ruhe bewahren, beobachten, gegebenenfalls grenzverletzendes Verhalten unterbinden und erforderlichenfalls Gespräche führen.
4. Erheblicher Verdacht / Bericht
Bei einem erheblichen Verdacht, einem Bericht der betroffenen Person oder beobachtetem Missbrauch ist die vorläufige Sicherheit der betroffenen Person zu gewährleisten.
Eltern werden auf Wunsch der betroffenen Person einbezogen.
Weiteres Vorgehen
- Weiterer Klärungsbedarf: Die Vertrauensperson informiert den kompletten Vorstand.
- Krisenteam bilden: Vorstand, Vertrauensperson(en), externe Fachberatung und – je nach Sachlage – weitere Verantwortliche beraten gemeinsam. Das Krisenteam koordiniert die weiteren Schritte.
- Verdachts- und Risikoabklärung: Die Situation wird unter Wahrung der Interessen der betroffenen Person weiter bewertet.
- Vager, erheblicher oder erwiesener Verdacht: Regelmäßige Information, Beratung und Abstimmung im Krisenteam; gegebenenfalls weitere Recherchen.
- Schutzmaßnahmen / Hilfsangebote: Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person einleiten. Auf Wunsch Eltern hinzuziehen; auf Wunsch Meldung an Jugendamt oder Polizei.
- Umgang mit Verdächtigen / Täter*innen: Sanktionen und gegebenenfalls Anzeige prüfen. Gleichzeitig das Recht auf Hilfe sowie die Fürsorgepflicht gegenüber beschuldigten Personen wahren.
- Weitere Beteiligte informieren und beraten: Je nach Fall andere Mädchen/Jungen und deren Eltern, Übungsleitungen und Co-Betreuer*innen einbeziehen.
- Interne und externe Kommunikation: Zuständigkeiten festlegen. Eine mögliche Information von LSB NRW, Jugendamt oder Politik erfolgt nach Ermessen des Krisenteams. Pressearbeit und Kommunikation mit der Öffentlichkeit erfolgen ausschließlich durch den Vorstand.
- Aufarbeitung: Aufdeckende Mitarbeiter*innen und gegebenenfalls das Team unterstützen, sorgfältig dokumentieren und Konsequenzen aus dem Fall ableiten.
Unbegründeter Verdacht
Erweist sich ein Verdacht als unbegründet, werden die bisher Beteiligten informiert und Gerüchte ausgeräumt. Zu Unrecht beschuldigte Personen sollen durch die Vertrauensperson rehabilitiert werden. Eine Dokumentation wird nur mit Zustimmung der beschuldigten Person aufbewahrt.
Gesprächsführung bei Vorfall oder Verdacht
| Hilfreich | Zu vermeiden |
|---|---|
| Ruhe bewahren – erst denken, dann handeln. | Keine überstürzten Aktionen. |
| Gut und aufmerksam zuhören. | Keine schnellen „Rettungsmaßnahmen“. |
| Anerkennung für den Mut geben, sich anzuvertrauen. | Die beschuldigte Person nicht mit Vermutung oder Bericht konfrontieren. |
| Das Berichtete ernst nehmen und Verständnis zeigen. | Nichts versprechen, was nicht eingehalten werden kann. |
| Betroffene von Schuldgefühlen entlasten. | Nicht auf eigene Faust handeln. |
| Vertraulichkeit wahren, außer bei akuter Gefahr. | Nicht über den Kopf der berichtenden Person hinweg handeln. |
| Eigene Gefühle, Grenzen und Möglichkeiten wahrnehmen. | Keine eigenen Ermittlungen oder Befragungen durchführen. |
| Nächste Schritte erklären und mit der betroffenen Person abstimmen. | Keine Informationen an die vermutlich beschuldigte Person geben. |
| Beobachtungen und Gehörtes möglichst wortwörtlich dokumentieren. |
Hilfe holen: Bei Unsicherheit oder eigenen Grenzen Unterstützung innerhalb oder außerhalb des Vereins suchen – beispielsweise bei einer Vertrauensperson, einer Fachberatungsstelle oder einem bundesweiten Hilfetelefon.
Anlage B – Dokumentationshilfe
Für die Dokumentation eines Vorfalls bzw. einer Meldung sieht das Schutzkonzept eine Dokumentationshilfe vor. Die im Word-Dokument enthaltene Vorlage ist nachfolgend vollständig als Abbildung eingebunden.

In der Dokumentationshilfe vorgesehene Angaben
- Wer hat was erzählt? – Name / Funktion und Datum der Meldung
- Seit wann ist etwas bekannt? – Mitteilungsdatum
- Um wen geht es? – Name, Gruppe, Alter und Geschlecht
- Was wurde über den Fall berichtet? – möglichst genaue Wiedergabe der Schilderung
- Was wurde getan bzw. veranlasst?
- Wer wurde über die Beobachtung / Mitteilung informiert?
- Weitere beteiligte bzw. zu informierende Personen und Stellen
- Kontaktdaten, soweit für die Bearbeitung erforderlich
